Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die EnEV gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden; ihre Vorgaben beziehen sich neben der Heizungs- und Klimatechnik vor allem auf den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Die EnEV trägt somit auch wesentlich dazu bei, ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und die Heizkosten zu reduzieren.
Seit dem Jahr 2016 gelten für Neubauten um 25 Prozent höhere energetische Anforderungen als bisher. Diese können etwa durch die Nutzung erneuerbarer Energien erfüllt werden. Gleichzeitig ist der Dämmstandard um durchschnittlich 20 Prozent gestiegen. Die erhöhten Anforderungen sind ein Schritt hin zum so genannten „Niedrigstenergiegebäude“, das ab dem Jahr 2021 europaweit als Neubaustandard gelten soll. Niedrigstenergiehäuser zeichnen sich durch eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aus, das heißt, sie benötigen nur noch sehr wenig Energie, die wiederum möglichst regenerativ erzeugt wird.
Tipp:
Wer sich heute beim Bau eines Hauses mit den Mindeststandards der EnEV begnügt, läuft Gefahr, dass die neue Immobilie bereits kurz nach Fertigstellung bautechnisch überholt ist. Daher empfiehlt es sich, schon jetzt nach zukünftigen Effizienzstandards zu bauen. Die Mehrkosten eines energetisch höherwertigen Neubaus sind oft gar nicht so hoch und lohnen sich, insbesondere bei steigenden Energiepreisen. Zudem winken üppige Fördermittel, wenn die EnEV-Anforderungen übertroffen werden. Beispielhaft ist der bereits in vielen tausend Wohneinheiten bewährte Passivhausstandard. Ein Passivhaus kommt schon jetzt mit ungefähr der Hälfte der Energie aus, die die neue Verordnung ab 2016 noch im Neubau zulässt.
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Quelle: Verbraucherzentrale